Bei den meisten Maschinenbauarten ist der Hersteller selbst berechtigt,
die Konformitätserklärung abzugeben, ohne die Maschine prüfen
zu lassen. In vielen Fällen ist der Hersteller bzw. Importeur aufgrund
der Vorschriftenflut jedoch überfordert, die sicherheitstechnische
Beurteilung durchzuführen.